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Der Abzug der Vermögensteuer als Sonderausgabe mit ihrer Bezahlung

SteuerrechtW. DoraltRdW 1990, 418 Heft 11 v. 1.11.1990

Seit dem KStG 1988 sind die VermSt und das ErbSt- Äqu bei Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften bei Ermittlung des Einkommens als Sonderausgabe abzuziehen (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG).

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