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Unrichtige Angaben in Arbeitgeberbestätigung gem AlVG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 414 Heft 11 v. 1.11.1990

AlVG § 46 Abs 4

Beim Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 46 Abs 4 AlVG handelt es sich um einen im öffentlichen Recht begründeten und von den Verwaltungsbehörden mittelbar durch die Strafdrohung des § 71 Abs 1 AlVG zu erzwingenden Anspruch, für den der Rechtsweg unzulässig ist.

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