ABGB § 879
Ist eine Prämie für die Erreichung eines Erfolges in einem bestimmten Zeitabschnitt zugesagt, so darf sie nach Beginn dieses Zeitraumes vom Arbeitgeber weder einseitig widerrufen werden noch darf die Zahlung von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt ausschließlich im Einflußbereich des Arbeitgebers liegt.