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Aussonderungsrecht des Treugebers im Konkurs des Treuhänders; Unterscheidung Treuhand - Auftrag

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 409 Heft 11 v. 1.11.1990

ABGB §§ 358, 1002

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 28 ff

In der Ausübung der übertragenen Rechte im Interesse des Treugebers liegt ein wesentliches Kriterium der (fiduziarischen) Treuhand; diese berechtigt im Konkurs des Treuhänders auch dann zur Aussonderung, wenn das Treugut von einem Dritten stammt und - ohne Offenlegung der Treuhand - weiterveräußert wurde, weshalb die Weiterveräußerung mangels Nachteiligkeit anfechtungsfest ist.

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