ABGB §§ 358, 1002
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 28 ff
In der Ausübung der übertragenen Rechte im Interesse des Treugebers liegt ein wesentliches Kriterium der (fiduziarischen) Treuhand; diese berechtigt im Konkurs des Treuhänders auch dann zur Aussonderung, wenn das Treugut von einem Dritten stammt und - ohne Offenlegung der Treuhand - weiterveräußert wurde, weshalb die Weiterveräußerung mangels Nachteiligkeit anfechtungsfest ist.