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Beweislast des Erwerbers einer Liegenschaft betreffend Kenntnis des Versicherungsverhältnisses

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 408 Heft 11 v. 1.11.1990

VersVG § 70

Die Kenntnis der bestehenden Versicherung zum Zeitpunkt des Erwerbes einer Sache ist der Normalfall; der Erwerber hat daher zu beweisen, daß er erst später von der Versicherung Kenntnis erlangt hat.

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