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Außenverhältnis maßgebend für Versicherungsschutz bei Teilnahme an ARGE

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 407 Heft 11 v. 1.11.1990

AHBA: Art 3

Ein nach Art 3 2. AHBA Mitversicherter genießt keinen Versicherungsschutz, wenn er zusammen mit dem Versicherten Dritten gegenüber als ARGE auftritt, selbst wenn im Innenverhältnis ein Werkvertrag vorliegt; maßgebend ist das Außenverhältnis.

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