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Rechtswahl bei widersprechenden AGB?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 406 Heft 11 v. 1.11.1990

ABGB § 914

IPRG § 11

Ist infolge einander widersprechender AGB strittig, zu welchen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurde, insb welches Recht gewählt wurde, liegt insoweit wegen Dissenses Teilungültigkeit vor; die nicht vom Vertrag geregelten Punkte sind dann mittels dispositiven Rechts und ergänzender Auslegung zu ermitteln.

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