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Gestellung von Gesellschaftern einer Personengesellschaft durch zwischengeschaltete GmbH

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 396 Heft 10 v. 1.10.1990

EStG § 23 Z 2

1. Werden die Gesellschafter einer OHG für diese OHG als Arbeitnehmer einer GmbH (Gesellschafter sind zT jene der OHG) tätig, die Geschäfte der OHG (Kundenstockbetreuung, Forcieren des Warenverkaufs) besorgt, so sind die von der OHG dafür an die GmbH gezahlten Vergütungen bei den für die OHG - über Zwischenschaltung der GmbH - tätigen Gesellschafter Vergütungen iSd § 23 Z 2 EStG.

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