EStG § 2
1. Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern und die Zurechnung von Einkünften aus diesen Wirtschaftsgütern müssen sich nicht decken. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es nicht auf das wirtschaftliche Eigentum, sondern darauf an, wer wirtschaftlich über eine Einkunftsquelle, über die Art der Erzielung von Einkünften und damit über die Einkünfte disponieren kann.