Für vermietete Gebäude kann ein Investitionsfreibetrag nur geltend gemacht werden, „wenn der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern ist“ (§ 10 Abs 3 EStG).
Für vermietete Gebäude kann ein Investitionsfreibetrag nur geltend gemacht werden, „wenn der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern ist“ (§ 10 Abs 3 EStG).