ABGB §§ 1210, 1215
Mit dem auch außergerichtlich wirksam erklärbaren Ausschluß des einen Gesellschafters einer Zweimann-GesBR durch den anderen geht das gesamte Gesellschaftsvermögen
Seite 376
ABGB §§ 1210, 1215
Mit dem auch außergerichtlich wirksam erklärbaren Ausschluß des einen Gesellschafters einer Zweimann-GesBR durch den anderen geht das gesamte Gesellschaftsvermögen
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