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CMR gilt nun auch für innerösterreichische Straßengütertransporte

WirtschaftsrechtPeter CsoklichRdW 1990, 368 Heft 10 v. 1.10.1990

Am 28. 7. 19901)1)Dieses Gesetz enthält keinen Inkrafttretenstermin und tritt gem Art 49 Abs 1 B-VG am Tag nach seiner Veröffentlichung im BGBl, das war am 27. 7. 1990, in Kraft. ist das Binnen-Güterbeförderungsgesetz, BGBl 1990/459, in Kraft getreten. Nach dem durch dieses Gesetz eingefügten § 439 a HGB gilt nun CMR, das Abkommen über den internationalen Straßengütertransport, in der jeweils geltenden Fassung2)2)Änderungen der CMR schlagen daher in Hinkunft automatisch auch auf rein nationale Beförderungen durch. auch für rein nationale Beförderungen. Das HGB-Frachtrecht (§§ 425-451 HGB) hat somit weitgehend nur mehr Lückenfüllungsfunktion. Im einzelnen ergeben sich durch dieses Gesetz folgende wesentliche Änderungen:

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