Am 28. 7. 19901) ist das Binnen-Güterbeförderungsgesetz, BGBl 1990/459, in Kraft getreten. Nach dem durch dieses Gesetz eingefügten § 439 a HGB gilt nun CMR, das Abkommen über den internationalen Straßengütertransport, in der jeweils geltenden Fassung2) auch für rein nationale Beförderungen. Das HGB-Frachtrecht (§§ 425-451 HGB) hat somit weitgehend nur mehr Lückenfüllungsfunktion. Im einzelnen ergeben sich durch dieses Gesetz folgende wesentliche Änderungen: