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Keine Verjährungsunterbrechung durch bloße Mitteilungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 320 Heft 9 v. 1.9.1989

LAO Wien: § 156 Abs 1 (BAO: § 209)

Ein Schreiben des Magistrats, das nur den Rechtsstandpunkt der Behörde mitteilt, ist keine Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs und unterbricht daher nicht die Verjährung.

VwGH 22. 12. 1988, 83/17/0136

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