vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einvernehmliche Scheidung nicht zwangsläufig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 320 Heft 9 v. 1.9.1989

EStG 1972: § 34

Von den Fällen des zweiten Satzes des § 34 Abs 3 EStG 1972 abgesehen, für die der Gesetzgeber die Zwangsläufigkeit durch eine praesumptio iuris et de iure substituierte, können Aufwendungen, die sich als Folge einer Scheidung im Einvernehmen nach § 55 a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastungen sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!