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Gewerkschaftsball und Betriebsausflug keine Werbungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 319 Heft 9 v. 1.9.1989

EStG § 16

Eine Unterhaltungsveranstaltung ist nicht deshalb beruflich veranlaßt, weil sie von einem Berufsverband veranstaltet wird. Die Teilnahme an einem Betriebsausflug ist zumindest zu einem nicht unwesentlichen Teil durch die Lebensführung mitveranlaßt, sodaß das Aufteilungsverbot eingreift.

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