EStG §§ 4 Abs 4, 16
Die Aufwendungen eines Arztes, der in einem Krankenhaus beschäftigt ist und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus dem Dienstverhältnis und Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus Sondergebühren bezieht, für Fahrten zum Krankenhaus sind bereits durch das Dienstverhältnis veranlaßt und demgemäß nicht (nochmals) als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.