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Getränkesteuer und Alkoholabgabe: Herausrechnung des Bedienungszuschlags aus der Bemessungsgrundlage auch bei Festlohnvereinbarungen

SteuerrechtRdW 1989, 316 Heft 9 v. 1.9.1989

Anläßlich einer Getränkesteuernachschau wurde in einer Tiroler Gemeinde festgestellt, daß ein Hotelbetrieb von der Getränkesteuerbemessungsgrundlage 15 % Bedienungsgeld absetzt, obwohl er ausschließlich Dienstnehmer beschäftigt, deren Entlohnung unabhängig von der Höhe des Umsatzes erfolgt (Fixlohnsystem). Die Gemeinde erhöhte daher die Bemessungsgrundlage für die Getränkesteuer um die abgezogenen Bedienungsprozente.

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