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Bindung an insolvenzrechtliche Feststellung bei Entscheidung über Insolvenz-Ausfallgeld

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 310 Heft 9 v. 1.9.1989

IESG §§ 1 Abs 3 Z 3, 7 Abs 1

KO idF vor 1. 7. 2010 § 109

Das Arbeitsamt ist verpflichtet, die insolvenzrechtliche Feststellung gesicherter Ansprüche seiner Entscheidung über Insolvenz-Ausfallgeld zugrundezulegen.

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