ABGB § 914
Auch ein aus einer Wertsicherungsklausel resultierender Aufwertungsbetrag ist Teil der geschuldeten Leistung; eine Terminsverlustvereinbarung bezieht sich daher auch auf den Verzug mit dem Aufwertungsbetrag.
OGH 26. 4. 1989, 1 Ob 556/89
ABGB § 914
Auch ein aus einer Wertsicherungsklausel resultierender Aufwertungsbetrag ist Teil der geschuldeten Leistung; eine Terminsverlustvereinbarung bezieht sich daher auch auf den Verzug mit dem Aufwertungsbetrag.
OGH 26. 4. 1989, 1 Ob 556/89