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Abverkauf an Handelsvertreter - kein laufender Gewinn

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 286 Heft 8 v. 1.8.1989

EStG § 24

GewStG

Veräußert ein Gewerbetreibender während des Betriebsaufgabevorganges den Restbestand seiner Erzeugnisse - abweichend vom normalen Geschäftsgang - an bisher für ihn gegenüber Einzelhändlern nur vermittelnd tätige Handelsvertreter, so zählen die Gewinne daraus zum begünstigten Aufgabegewinn.

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