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Johann Strauß doch Künstler: Künstlerische Tätigkeit vom Charakter der Veranstaltung unabhängig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 285 Heft 8 v. 1.8.1989

EStG § 22

Die Tätigkeit eines Stpfl ist - vom Charakter der Veranstaltung unabhängig - als künstlerische zu werten, wenn er Leistungen erbringt, in denen sich seine individuelle Anschauung und Gestaltung widerspiegeln und die eine künstlerische Gestaltungshöhe erreichen.

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