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Bestätigung der sogenannten Opfertheorie

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 285 Heft 8 v. 1.8.1989

EStG 1972: § 6

Die Absetzung des Restbuchwertes eines abgerissenen Altgebäudes für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei gleichzeitiger Errichtung eines neuen Ersatzgebäudes kommt nur in Betracht, wenn das Gebäude durch besondere Umstände - sei es technisch, sei es wirtschaftlich - unbenutzbar, dh abbruchreif geworden ist. Ist dies nicht der Fall, so gehört der Rechtsbuchwert zu den Herstellungskosten des Neubaus.

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