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Kündigung eines Bestandvertrages durch Masseverwalter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 270 Heft 8 v. 1.8.1989

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 21, 23 Abs 1, 25 Abs 1

ZPO § 560

Die Aufkündigung eines Bestandverhältnisses durch den Masseverwalter hat unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungstermine zu erfolgen. § 23 Abs 1 KO enthält nur eine Begünstigung des Masseverwalters hinsichtlich der einzuhaltenden Kündigungsfrist. Die Rechtsprechung zu der Arbeitsverhältnisse betreffenden Regelung des § 25 Abs 1 KO kann nicht auf die Aufkündigung von Bestandverhältnissen übertragen werden.

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