NVG: § 3 a
Die Feststellung eines Einstandspreises iSd § 3 a NVG liegt nicht ausschließlich in der Einflußsphäre der bekl P. Auf den bescheinigten, aber noch nicht mit Sicherheit erwiesenen Vorwurf einer Gesetzesübertretung hin kann noch keine Umkehr der Beweislast angenommen werden.