EStG 1972: § 38 Abs 4
Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes auf das Kollegiengeld eines Universitätsdozenten kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß der Universitätsdozent mit der Universität in einem Dienstverhältnis steht und die Kollegiengelder im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausbezahlt werden.