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Werbungskostenpauschale: Tonmeister als Bühnenangehöriger

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 237 Heft 7a v. 1.7.1989

EStG 1972: § 17 Abs 4

VO BGBl 1975/597

Auch Tonmeister (Chefakustiker) können dem Schauspielergesetz unterliegen, wenn sie künstlerische Leistungen erbringen, und damit auch das Werbungskostenpauschale in Höhe von 25 % der Bezüge, höchstens 115.200 S jährlich, in Anspruch nehmen.

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