vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgeltfortzahlung an freigestelltes Betriebsratsmitglied

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 232 Heft 7a v. 1.7.1989

ArbVG § 117 Abs 1

ABGB § 863

Orientiert sich der Arbeitgeber bei Festlegung des einem freigestellten Betriebsratsmitglied fortzuzahlenden Überstundenentgelts an den letzten drei, für den Arbeitnehmer gegenüber einem Jahresdurchschnitt günstigeren Monatsverdiensten, so kann daraus grundsätzlich nicht auf einen über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehenden Verpflichtungswillen geschlossen werden und der Arbeitgeber ist auch nach mehrjähriger, trotz geringerer Überstundenleistungen vergleichbarer Arbeitnehmer ungekürzter Fortzahlung zu deren Reduktion in Anpassung an geänderte Verhältnisse berechtigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!