GewO: § 82 lit f, zweiter Tatbestand
Die Entlassung eines Arbeitnehmers, der, um seine berufliche Stellung zu verbessern, einen Arbeitskollegen bei einer ausländischen Grenzbehörde wegen Schmuggels anzeigt und damit eine beträchtliche Schädigung seines Arbeitgebers in Kauf nimmt, ist gerechtfertigt.