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Entlassung wegen Denunzierung eines Arbeitskollegen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 232 Heft 7a v. 1.7.1989

GewO: § 82 lit f, zweiter Tatbestand

Die Entlassung eines Arbeitnehmers, der, um seine berufliche Stellung zu verbessern, einen Arbeitskollegen bei einer ausländischen Grenzbehörde wegen Schmuggels anzeigt und damit eine beträchtliche Schädigung seines Arbeitgebers in Kauf nimmt, ist gerechtfertigt.

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