ArbVG § 115 Abs 3
Eine Verletzung des Benachteiligungsverbotes für Betriebsratsmitglieder in § 115 Abs 3 ArbVG ist insb dann anzunehmen, wenn dem Betriebsratsmitglied aus dem durch diese Bestimmung mißbilligten Motiv eine bisher gewährte freiwillige
ArbVG § 115 Abs 3
Eine Verletzung des Benachteiligungsverbotes für Betriebsratsmitglieder in § 115 Abs 3 ArbVG ist insb dann anzunehmen, wenn dem Betriebsratsmitglied aus dem durch diese Bestimmung mißbilligten Motiv eine bisher gewährte freiwillige