1. Einleitung
Die Vereinbarung der Karenzierung des Arbeitsverhältnisses hat - abgesehen von der Mutterschaftskarenz - im Zusammenhang mit Arbeitskräfteüberlassung seit jeher einen „faulen“ Beigeschmack. Sie steht immer wieder im Verdacht, die Tragung des Risikos der Nichtbeschäftigung der Arbeitskraft vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Außer Zweifel steht, daß eine derartige Vorgangsweise zum Nachteil von Arbeitskräften nicht nur ungesetzlich, sondern auch sozialpolitisch nicht zu rechtfertigen wäre. Dennoch - und dies gebietet die juristische Redlichkeit - darf auch im Zusammenhang mit sozialpolitischen Widerwärtigkeiten nicht „das Kinde mit dem Bade ausgegossen“ und Karenzierungen schlechthin für unzulässig angesehen werden. Aus diesem Grund versucht dieser Beitrag, den Schlamm anrüchiger Vertragspraxis ein wenig zu klären.