Gar nicht so selten gehört es zur routinemäßig eingehaltenen Vorsicht, wichtige geschäftliche Telefonate auf einem Tonband festzuhalten. Vor allem soll damit für die eigene Dokumentation vorgesorgt werden, wohl aber auch mit dem Hintergedanken, im Falle unterschiedlicher Auffassungen oder gar eines darauf zurückgehenden Rechtsstreites die Tonbandaufnahme als Beweismittel verwenden zu können. Wäre diese Vorgangs weise per se rechtswidrig, könnte der Geschäftspartner die Beseitigung der so erlangten Aufnahme begehren.