Die schenkungsweise Abtretung eines GmbH-Anteiles durch die Eltern an ihr minderjähriges Kind entspricht selbst dann dessen Wohl, wenn es sich gleichzeitig verpflichtet, die Hälfte des Anteils auf Verlangen des Geschenkgebers an seine Geschwister abzutreten, bzw bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den gesamten Anteil gegen einen vertraglich fixierten Abtretungspreis zurückzuübertragen.