ARG § 7
ABGB § 90
Arbeitet ein Ehegatte in Erfüllung der ihm aus § 90 ABGB erwachsenden Pflichten im Betrieb des anderen Ehegatten mit, so fällt diese Beschäftigung nicht unter die Schutzbestimmungen des ARG.
ARG § 7
ABGB § 90
Arbeitet ein Ehegatte in Erfüllung der ihm aus § 90 ABGB erwachsenden Pflichten im Betrieb des anderen Ehegatten mit, so fällt diese Beschäftigung nicht unter die Schutzbestimmungen des ARG.