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Keine Anwendung des ARG bei Erfüllung der Beistandspflicht

ArbeitsrechtJudiaktur ArbeitsrechtRdW 1989, 170 Heft 5 v. 1.5.1989

ARG § 7

ABGB § 90

Arbeitet ein Ehegatte in Erfüllung der ihm aus § 90 ABGB erwachsenden Pflichten im Betrieb des anderen Ehegatten mit, so fällt diese Beschäftigung nicht unter die Schutzbestimmungen des ARG.

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