vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine „Umdeutung“ von Zulagen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 147 Heft 4 v. 1.4.1989

EStG § 68

Eine aus dem Titel „Erschwernis“ geleistete Zulage kann nicht in eine Schmutz- oder Gefahrenzulage umgedeutet werden. Es kommt nicht alleine darauf an, ob eine Arbeit verrichtet wird, die mit besonderer Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr verbunden ist, sondern der Arbeitgeber muß diesem Umstand auch durch die Gewährung einer besonderen Zulage Rechnung tragen. Eine Herausrechnung aus dem normalen Arbeitslohn wäre ebenso unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!