ABGB: §§ 364 c, 462, 1358
Der nicht haftende Verbotsberechtigte kann die hypothekarisch sichergestellte Forderung einlösen und zwar auch schon vor der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens.
OGH 10. 1. 1989, 4 Ob 627/88
ABGB: §§ 364 c, 462, 1358
Der nicht haftende Verbotsberechtigte kann die hypothekarisch sichergestellte Forderung einlösen und zwar auch schon vor der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens.
OGH 10. 1. 1989, 4 Ob 627/88