EStG § 4 Abs 1, § 6, § 10
BAO § 24
Für den steuerrechtlichen Begriff des Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen kommt es weder auf das zivilrechtliche Eigentum noch auf die Gewahrsame im bürgerlich-rechtlichen Sinn an. Entscheidend ist, ob das Wirtschaftsgut noch dem Betrieb tatsächlich dient.