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Zeitgemäßer Standard einer Badegelegenheit

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 99 Heft 3 v. 1.3.1989

MRG § 16 Abs 1 Z 5, Abs 2 Z 1, 2

Für die Beurteilung des zeitgemäßen Standards einer Badegelegenheit sind nicht nur die im maßgeblichen Zeitpunkt (§ 16 Abs 3 MRG) geltenden Bauvorschriften und Förderungsrichtlinien heranzuziehen, sondern auch die in diesem Zeitpunkt herrschende Verkehrsauffassung. Demnach entspricht eine mit Duschtasse und Waschbecken eingerichtete Badenische, die

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