Die Vertragsübernahme ist eine vergleichsweise junge „Entdeckung“ der Zivilrechtsdogmatik. Dabei handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, mit dem die gesamte Rechtsposition einer Vertragspartei auf eine andere Partei übertragen wird. Solche Sachverhalte kommen häufig (aber nicht ausschließlich) bei Unternehmensübertragungen vor: Der Übergang der unternehmensbezogenen Vertragsverhältnisse liegt meist sowohl im Interesse des Veräußerers und des Erwerbers des Unternehmens als auch im Interesse des Geschäftspartners des Unternehmens1). Urkunden werden über derartige Vertragsübernahmen regelmäßig dann errichtet, wenn es um bedeutende Vertragsverhältnisse, vornehmlich Dauerschuldverhältnisse, wie Mietverträge, Belieferungsverträge oder Kreditverträge, geht.