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Entlassung wegen grober Ehrenbeleidigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 72 Heft 2b v. 1.2.1989

GewO 1994 § 82 lit g

Gegen den Arbeitgeber erhobene, besonders grobe Ehrenbeleidigungen können selbst dann zur Entlassung berechtigen, wenn sie als Reaktion auf schleppende Entgeltzahlung und nach langjähriger unbeanstandeter Tätigkeit erfolgten.

OGH 29. 6. 1988, 9 Ob A 151/88 (OLG Wien 25. 1. 1988, 32 Ra 135, 136/87; ASG Wien 22. 7. 1987, 16 Cga 2502/87)

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