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Novierende Wirkung eines Schuldscheines

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 62 Heft 2b v. 1.2.1989

ABGB §§ 1001, 1376, 1380

Wird über ein „Schwarzgeschäft“ ein Schuldschein ausgestellt, so entspricht es dem Zweck des Geschäftes, darin ein konstitutives Anerkenntnis zu sehen.

OGH 27. 9. 1988, 4 Ob 572/88

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