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Kuraufwendungen zur Erhaltung der Flugtauglichkeit als Werbungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 39 Heft 1b v. 1.1.1989

EStG: § 16

Kuraufwendungen eines Bundeswehrpiloten zur Erhaltung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit sind als über das typische Existenzminimum hinausgehende Mehrausgaben für die Gesundheitsvorsorge dem Grund nach Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

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