AngG § 8 Abs 8
Die in den Dienstzettel aufgenommene Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung spätestens am dritten Werktag eines Krankenstandes ersetzt nicht die konkrete Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage im Einzelfall, deren Nichtbefolgung zum Verlust des Entgeltanspruches gem § 8 Abs 8 AngG führt.