I. Begriffsumfang des Problems: „vergleichende Werbung“ (ieS)
1. Eine der meistdiskutierten Fragen des Wettbewerbsrechts ist die der vergleichenden Werbung. Darunter ist die Bezugnahme auf Mitbewerber oder deren Waren in der Werbung zu verstehen. Die Diskussion über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der vergleichenden Werbung beschäftigte sich dabei nur mit der kritisierenden vergleichenden Werbung (ieS), dh, der Gegenüberstellung der eigenen Waren oder Leistungen in der Werbung mit denjenigen bestimmter Mitbewerber, um die eigenen Waren oder Leistungen dadurch in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, und zwar im Hinblick auf § 1 UWG1).