KStG § 8
EStG § 27
Die Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer neu gegründeten GesmbH ist nach dem Maßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu beurteilen. Für die Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Die obere Grenze ist im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln. Umsatzabhängige Tantiemen werden dem Geschäftsführer einer GesmbH nur ausnahmsweise versprochen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall ist vom Steuerpflichtigen darzulegen.