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Kommanditverluste bei negativem Kapitalkonto auch nicht aufgrund von Haftungserweiterungen ausgleichsfähig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 407 Heft 11b v. 1.11.1989

EStG 1972: § 23 a

Die Berücksichtigung von Verlusten darf sich nach dem VfGH-Erk v 11. 12. 1985 an dessen Betriebsvermögen orientieren, wie dies auch im neugefaßten § 23 a EStG 1972 der Fall ist. Nach Auffassung des VwGH zerstreut die Regelung des neuen § 23 a EStG 1972, wonach Verluste auch mit Einlagen verrechnet werden, verfassungsrechtliche Bedenken.

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