EStG §§ 21, 28
Wer (hier: Freiberufler) einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich erwirbt, ihn aber im unmittelbaren Anschluß an den Erwerb verpachtet, ohne ihn selbst zu bewirtschaften, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.