EStG § 7
Ein sowohl betrieblich als auch privat genutzter Raum (hier: Kinderspielzimmer für eigene Kinder und Kinder von Gästen sowie Sauna eines Gebäudes zur Fremdenbeherbergung)
Seite 406
EStG § 7
Ein sowohl betrieblich als auch privat genutzter Raum (hier: Kinderspielzimmer für eigene Kinder und Kinder von Gästen sowie Sauna eines Gebäudes zur Fremdenbeherbergung)
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