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Auflösung einer Pachterneuerungsrückstellung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 406 Heft 11b v. 1.11.1989

EStG § 4 Abs 1

Erläßt der Verpächter dem Pächter die Verpflichtung, die gepachteten Gegenstände nach Ablauf der Pachtzeit in neuwertigem Zustand zurückzugeben, aus privaten Gründen, so ist die gebildete Pachterneuerungsrückstellung vom Pächter erfolgsneutral aufzulösen (Einlage).

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