EStG § 4 Abs 1
Erläßt der Verpächter dem Pächter die Verpflichtung, die gepachteten Gegenstände nach Ablauf der Pachtzeit in neuwertigem Zustand zurückzugeben, aus privaten Gründen, so ist die gebildete Pachterneuerungsrückstellung vom Pächter erfolgsneutral aufzulösen (Einlage).